TARDOC
FAQ

FAQ

Allgemeines

Was ist der TARDOC?

Der TARDOC ist die Tarifstruktur für ambulante, ärztliche Leistungen im Spital und Arztpraxis, welche den TARMED ablösen soll. Sie umfasst rund 2600 Tarifpositionen, die sich auf 11 Hauptkapitel, 74 thematische Kapitel und 323 Unterkapitel verteilen. Jede Tarifposition weisteine bestimmte Anzahl von Taxpunkten auf. Diese bestimmen –gemeinsam mit dem «External Factor» und dem Taxpunktwert, welcher zwischen den Tarifpartnern ausgehandelt wird –den Frankenbetrag, der ein Leistungserbringer für diagnostische und therapeutische Leistungen als Vergütungverlangen darf.

Weshalb braucht es den TARDOC?

Mit der noch ausstehenden Genehmigung des TARDOC wird ein Schlussstrich unter die jahrelange Blockade im ambulanten Tarifierungswesen gezogen. Der heute geltende «TARMED» beruht auf einem Kostenmodell aus den 1990er Jahren, weshalb eine Revision der gesamten Struktur dringend nötig ist. Weil gewisse Eingriffe viel weniger Zeit benötigen als bei der Einführung des Tarmed im Jahr 2004, werden sie zu hoch vergütet. Für andere gibt es zu wenig Geld. Der TARDOC nimmt eine Neubewertung aller Arztleistungen vor und bildet den aktuellen Stand des ambulanten Leistungsspektrums ab.

Ab wann gilt der TARDOC?

Die Tarifpartner haben Ende 2023 eine überarbeitete Fassung des TARDOC (Version 1.3.2) beim Bundesrat zur Genehmigung eingereicht mit dem Ziel TARDOC per 2025 einzuführen. Darin haben sie die wesentlichen Forderungen des Bundesrats umgesetzt. Der definitive Entscheid über die Einführung des Tarifs wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2024 fallen. Der Bundesrat wird sodann auch das Datum der Inkraftsetzung festlegen.

Was muss ich beim Wechsel auf TARDOC beachten?

Bei TARDOC handelt sich – wie bei TARMED auch – um einen sogenannten Einzelleistungstarif. Ärztinnen und Ärzte rechnen ihre Leistungen unter TARDOC also grundsätzlich nach einer ähnlichen Logik ab wie sie dies bisher schon unter TARMED getan haben.

Die Rechnungsstellung erfolgt über das einheitliche Rechnungsformular des Forum Datenaustausch. Es sind die entsprechend vereinbarten Regelungen zu berücksichtigen.

Ferner gelten die Regeln betreffend einheitlicher Abrechnung.

Da TARDOC kostenneutral eingeführt werden muss, kommt im TARDOC neben dem Taxpunktwert ein zusätzlicher External Factor zur Anwendung. Dieser beträgt aktuell 0.82. Ein TARDOC Taxpunkt wird also zuerst mit dem External Factor und danach mit dem Taxpunktwert multipliziert, um  den Rechnungsbetrag in Franken zu erhalten.

Zudem sind auch mit TARDOC die Qualitativen Dignitäten zu beachten und dass weiterhin Spartenanerkennungenfür gewisse Sparten notwendig sind (siehe Frage «Gibt es im TARDOC noch Spartenanerkennungen?»).

 

Wird der TARDOC künftig laufend weiterentwickelt und gepflegt?

Die Tarifpartner haben aus den Fehlern unter TARMED gelernt. Bei der Weiterentwicklung von TARMED führte die vereinbarte Einstimmigkeit unter den Tarifpartnern zu der bis heute bestehenden Blockade. Künftig wird aber die OAAT AG im Auftrag der Tarifpartner den TARDOC jährlich weiterentwickeln und pflegen und als neue Version – nach dem Vorbild der SwissDRG AG – durch die Tarifpartner jeweils mit Mehrheitsentscheid beim Bundesrat einreichen. Dazu stehen der Geschäftsstelle neu entwickelte Tools, jährlich aktualisierte Daten und ausgewiesene Experten zur Verfügung. Zudem wurden die Grundlagen für ein langfristiges Tarifmonitoring geschaffen. Mit den Erkenntnissen daraus wird TARDOC weiter verbessert und an die realen Entwicklungen und Erfordernisse angepasst. Innerhalb der OAAT AG gilt seit ihrer Gründung ein Mehrstimmigkeitsprinzip, um Blockaden wie in der Vergangenheit zu vermeiden. Damit ist die laufende Weiterentwicklung und Pflege von TARDOC mit jährlichen Versionen gewährleistet.

TARDOC soll mittels eines Antragsverfahrens zur Tarifentwicklung jährlich revidiert und à jour gehalten werden. Die Verbände der Leistungserbringer und Kostenträger sind berechtigt, Anträge zur Änderung der Tarifstruktur einzureichen. Die Anträge können inhaltliche und redaktionelle Anpassungen betreffen.

Wenn Sie einen konkreten Anpassungswunsch haben wenden Sie sich bitte zuerst an Ihre Fachgesellschaft. Die Fachgesellschaft kann im Anschluss die Eingabe bei der FMH vornehmen. Die Anträge seitens FMH werden von der FMH-Expertengruppe gebündelt.

Antragsberechtigt innerhalb der FMH sind die Fachgesellschaften bzw. die FMH-Arbeitsgruppen.

Muss ich einen Vertrag unterzeichnen, um über TARDOC abrechnen zu können?

Um über TARDOC abrechnen zu können, müssen Ärztinnen und Ärzte sowie Spitäler dem Grundvertrag TARDOC beigetreten sein. Wer bereits dem TARMED-Rahmenvertrag beigetreten ist, ist automatisch auch berechtigt für die Abrechnung über TARDOC.

Wer dem Grundvertrag TARDOC noch beitreten muss, kann sich bei der FMH melden.

Schulungen und Informationen

Bietet die FMH Schulungen für TARDOC an?

Die FMH wird aus ressourcentechnischen Gründen keine physischen oder virtuellen Schulungen für Ärzteorganisationen, Mitglieder oder Arztpraxen anbieten können. Die FMH stellt Basisinformationen zur Verfügung, aus der die Ärzteorganisationen Bausteine verwenden und eben mit fachspezifischen Themen ergänzen können. Zudem wird die FMH verschiedene Tariftools (u.a. einen TARDOC-Lernbrowser) zur Verfügung stellen, mit denen eine Umstellung von TARMED auf TARDOC vereinfacht werden soll.

Für individuelle Schulungen empfehlen wir Ihnen, sich direkt mit Ihrer Fachgesellschaft in Verbindung zu setzen.

Wo Sie Informationen zum TARDOC finden und sich detailliert informieren können, erläutern die Fragen: 

 

Wie informiere ich mich am besten über den TARDOC?

Bei TARDOC handelt sich – wie bei TARMED auch – um einen sogenannten Einzelleistungstarif. Das heisst, dass die ärztlichen Leistungen einzeln über separat tarifierte Handlungs- und Zeitleistungen abgerechnet werden und keine pauschale Vergütung erfolgt. Ärztinnen und Ärzte rechnen ihre Leistungen unter TARDOC also grundsätzlich nach einer ähnlichen Logik ab wie sie dies bisher schon unter TARMED getan haben.

Die FMH stellt über die Website tardoc.fmh.ch spezifische Informationen zu TARDOC zusammen. Weiter wird in einem geschützten Bereich ein TARDOC-Wiki zur Verfügung gestellt bei dem die kapitelspezifischen Anpassungen im Detail beschrieben werden. Am besten kann der TARDOC über den Online-Tarifbrowser eingesehen werden. Der TARDOC-Tarifbrowser ermöglicht einen umfassenden Überblick über den gesamten Leistungskatalog - von den Generellen Interpretationen bis zu den medizinischen Interpretationen und Anwendungs- und Abrechnungsregeln auf den einzelnen Tarifpositionen.

Wer kann mir bei Fragen zu TARDOC behilflich sein?

Als erstes empfiehlt es sich die umfangreiche Webseite tardoc.fmh.ch durchzusehen. Viele Fragen können mit den öffentlich zugänglichen Informationen beantwortet werden.

Falls Sie danach noch Fragen haben sollten, können Sie sich als Mitglied der FMH entweder per Mail unter [email protected] oder telefonisch unter 0900 xxx xxx (Nummer folgt ab 6 Monate vor der Einführung) mit der FMH in Verbindung setzen. Die ersten 10 Minuten sind bei der telefonischen Auskunft kostenfrei, ab der 11. Minute werden CHF 4.—berechnet.

Nichtmitglieder der FMH können sich telefonisch unter 0900 xxx xxx (Nummer folgt ab 6 Monate vor der Einführung) in Verbindung setzen. Diese Dienstleistung ist für Nichtmitglieder kostenpflichtig. Pro Minute werden CHF 4.—berechnet.

Mitglieder der FMH erhalten ausserdem Zugang zu vielen Detailinformationen im TARDOC-Wiki zu einzelnen Kapiteln, Tarifpositionen etc. Ebenfalls sind ein Lernbrowser, Warenkörbe für typische Abrechnungen und ein Simulationstool geplant.

 

Was sind die wichtigsten Änderungen im TARDOC?

TARDOC wurde gegenüber TARMED in der Komplexität vereinfacht. So wurden sämtliche stationäre Leistungen aus dem Tarif entfernt. Die im ambulanten Bereich nur selten zur Abrechnung verwendeten Tarifpositionen wurden zudem stark zusammengefasst. Daneben wurden in vielen Bereichen auch neue Leistungen geschaffen, die eine sachgerechtere und transparentere Verrechnung ermöglichen. Insgesamt konnte die Anzahl Tarifpositionen von gut 4’500 Positionen auf rund 2’600 Po­si­tionen verringert werden.

Auch die Anwendungs- und Abrechnungsregeln wurden vereinfacht und auf eine neuen Grundlage gestellt. In TARDOC fallen zudem die «Alleinigen Leistungen», die «Leistungsblöcke» sowie die «pro Memoria»-Leistungen weg, die in der Vergangenheit vielfach zu Problemen und Missverständnissen bei der Abrechnung geführt haben.

TARDOC wurde gegenüber TARMED vollständig neu strukturiert und erhält neu auch eine 8-stellige alphanumerische Nummerierung (z.B. AA.00.0010 «Ärztliche Konsultation, erste 5 Min.»).

In diesem Zusammenhang wurden bereits bestehende Kapitel durch neue Kapitel ergänzt, dies zum Beispiel in folgenden Bereichen:

Wo kann ich den TARDOC einsehen?

Am besten kann der TARDOC über den Online-Tarifbrowser eingesehen werden. Der TARDOC-Tarifbrowser ermöglicht einen umfassenden Überblick über den gesamten Leistungskatalog - von den generellen Interpretationen bis zu den medizinischen Interpretationen und Anwendungs- und Abrechnungsregeln auf den einzelnen Tarifpositionen. Die Suchfunktion erlaubt es zudem schnell und einfach nach Stichworten oder Tarifpositionen zu suchen. Für die Suche nach Tarifpositionen können auch die TARMED-Positionsnummern in das Suchfeld eingegeben werden.

Qualitative Dignitäten und Besitzstände

Ich habe heute einen Besitzstand im TARMED, gibt es dies auch unter TARDOC?

Die qualitativen Dignitäten definieren, welche Leistung von Ärzten welcher Fachrichtung (welchem Weiterbildungstitel) abgerechnet werden darf. Als Fachrichtung gelten die SIWF-anerkannten Weiterbildungstitel (Facharzttitel, Schwerpunkte, interdisziplinäre Schwerpunkte und Fähigkeitsausweise).

Für Tarifpositionen, über deren unter der Qualitative Dignität hinterlegten Weiterbildungstitel eine Ärztin bzw. ein Arzt nicht verfügt, besteht die Möglichkeit einen Besitzstand anzumelden.

Die entsprechende Position muss fachlich eigenverantwortlich während mindestens dreier Jahre vor Inkraftsetzung der TARDOC-Tarifstruktur regelmässig und qualitativ unbeanstandet erbracht und abgerechnet worden sein.

  • Die Anmeldung erfolgt vor Einführung des TARDOC über LegiData (Link folgt, sobald verfügbar).
  • Jede TARDOC-Tarifposition, die in Besitzstand genommen werden soll, muss mit insgesamt 15 TARMED-Rechnungen belegt werden können (mind. 5 Rechnungen mit der entsprechenden Position pro Jahr über die letzten 3 Jahre, in welchen der TARMED gültig war).
  • Die 15 Rechnungen müssen in LegiData (Link folgt, sobald verfügbar) hochgeladen werden.

Besitzstände in TARMED verlieren unter TARDOC ihre Gültigkeit.

Ich habe den Weiterbildungstitel «Praktischer Arzt / praktische Ärztin» - was bedeutet dies für mich mit TARDOC?

Der Skalierungsfaktor für Praktische Ärzte, der im TARMED noch bei 0.93 liegt, wird im TARDOC nicht mehr weitergeführt.

Praktische Ärzte können alle Positionen mit Qualitativer Dignität 9999 «Alle Dignitäten» z.B. die Leistungen des Kapitels AA «Ärztliche allgemeine Grundleistungen» abrechnen.

Zusätzlich stehen Ihnen Tarifpositionen mit der Qualitativen Dignität 9994 «Praktischer Arzt / Praktische Ärztin» für die Verrechnung ihrer Leistungen zur Verfügung. Es fallen darunter die Organuntersuchungen aus dem Kapitel AA.05 sowie die JZ.00.0020 «Psychosoziale Beratung, pro 1 Min.».

Es bleibt jedoch dabei, dass Praktische Ärzte nicht alle Leistungen in Rechnung stellen können. So kann zum Beispiel nicht im Hausarzt-Kapitel (Kapitel CA) abgerechnet werden. Dieses Kapitel ist Ärzten mit Facharzttiteln Allgemein Innere Medizin und Kinder- und Jugendmedizin vorbehalten.

Spartenanerkennung

Gibt es im TARDOC noch Spartenanerkennungen?

Ja, auch in einer allenfalls genehmigten TARDOC Version 1.3.2 gibt es Spartenanerkennungen. Für Leistungen in folgenden Sparten wird eine Spartenanerkennung vorausgesetzt: 

  • OP A, OP B, OP C und OP D
  • Intermediate Care Unit (IMC)
  • Intensivstation
  • Anerkannte Notfallstation
  • Nichtärztliche ambulante Leistungen in der Psychiatrie
  • Schlaflabor
  • Interventionelle Schmerztherapie
  • Nichtärztliches Chronic Care Management

Die Spartenanerkennungen müssen für eine Abrechnung unter TARDOC neu beantragt werden, unbesehen davon, ob im TARMED bereits eine Anerkennung bestand. Ärztinnen und Ärzte, Praxen und Spitäler können entsprechende Anträge voraussichtlich ab August 2024 über LegiData elektronisch stellen. Die Anerkennung muss zum Einführungszeitpunkt bestehen, um Leistungen in den entsprechenden Sparten abrechnen zu können. Weitere Informationen finden Sie laufend auf der Webseite der OAAT AG.

Neu gibt es im TARDOC auch sogenannten Deklarationssparten. Werden Leistungen in den entsprechenden Sparten erbracht, muss dies deklariert werden: 

  • Anästhesie Vor- und Nachbereitung (MAC, IAK I-IV)
  • Anästhesie (MAC, IAK I-IV)
  • Schockraum
  • EKG-Labor
  • Lichttherapie
  • Camera silens
  • Phoniatrie
  • Funktionsdiagnostik Pneumologie
  • Funktionsdiagnostik Gastroenterologie
  • ERCP und EUS
  • Röntgen-Osteodensitometrie
  • Ganzkörper-Röntgen

Bitte beachten Sie, dass sich am Prozess der Spartenanerkennung und -Deklaration bis zum Entscheid des Bundesrates zu den ambulanten Tarifstrukturen noch Änderungen ergeben können.


Letzte Aktualisierung am 17.05.2024

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