Die TARDOC-Tarifpositionen dürfen nicht von allen Ärztinnen und Ärzten abgerechnet werden.
Einige Leistungen sind in Sparten tarifiert, für die der Leistungserbringer über eine Anerkennung verfügen muss. Weitere Sparten sind sogenannte Deklarationssparten: Der Leistungserbringer muss hier deklarieren, dass er darin Leistungen erbringt. Für viele Sparten gibt es keine Vorgaben.
Auf den Tarifpositionen gibt es auch Einschränkungen in Bezug auf die vorausgesetzten Facharzt- oder Schwerpunkttitel bzw. Fähigkeitsausweise. Um Leistungen abzurechnen, für die Ärzte keine Abrechnungsberechtigung haben, können diese unter Umständen einen sogenannten Besitzstand anmelden.
FMH
Ambulante Versorgung und Tarife
Baslerstrasse 47
4600 Olten
Tel. 031 359 12 30
tarife.ambulant