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Interpretationskommission

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Interpretationsfragen zum TARDOC fallen – quer über alle Sozialversicherungsgesetze – in die Kompetenz der Arbeitsgruppe Tarifinterpretation der OAAT AG. Sie besitzt die alleinige und umfassende Zuständigkeit, das Tarifwerk gesamtschweizerisch einheitlich und verbindlich zu interpretieren.

Ähnlich wie im TARMED gibt es auch bei TARDOC eine Arbeitsgruppe Tarifinterpretation. In der AG Tarifinterpretation sind jeweils ein Vertreter der Tarifpartner vertreten. Die Geschäftsstelle der OAAT ist ebenfalls beteiligt.


Letzte Aktualisierung am 30.04.2024

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