Im TARDOC ist bei jeder Tarifposition hinterlegt, welche Weiterbildungstitel zur Abrechnung berechtigen. Ärztinnen und Ärzte können Ihre Weiterbildungstitel (Facharzttitel, Schwerpunkte, interdisziplinäre Schwerpunkte und Fähigkeitsausweis) unter www.doctorfmh.ch einsehen.
Unter folgendem Link können Ärztinnen und Ärzte eine individuelle Liste der TARDOC-Tarifpositionen zusammenstellen, die ihren persönlichen Weiterbildungstiteln entspricht und zu deren Abrechnung grundsätzlich eine Berechtigung besteht: LINK
Fehlt einer Ärztin oder einem Arzt der notwendige Weiterbildungstitel zur Abrechnung einer Tarifposition, kann sie oder er einen Besitzstand anmelden:
Wenn der Besitzstand erteilt wird, gilt dieser für drei Jahre. Falls die Ärztin, der Arzt innert dieser Zeit die entsprechende anerkannte Fortbildung besucht und diese rechtzeitig vor Ablauf der drei Jahre bei LegiData hinterlegt, wird sie oder er berechtigt sein, die Besitzstandspositionen für weitere drei Jahre zu verlängern. Nach Ablauf dieser insgesamt sechs Jahre wird der Besitzstand gemäss den vertraglichen Bestimmungen auslaufen.
Folgende Gruppen von TARDOC-Tarifpositionen können grundsätzlich nicht in Besitzstand genommen werden:
Letzte Aktualisierung am
30.04.2024
FMH
Ambulante Versorgung und Tarife
Baslerstrasse 47
4600 Olten
Tel. 031 359 12 30
tarife.ambulant