TARDOC
Organisation

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Die Tarifpartner haben die Anwendung von TARDOC vertraglich geregelt. Gesamtschweizerisch einheitliche Vorgaben sind im Grundvertrag geregelt, während Regelungen auf kantonaler Ebene in den Anschlussverträgen reglementiert sind. Beiden Verträgen müssen Ärztinnen und Ärzte beitreten, wenn sie über TARDOC abrechnen möchten.

Gibt es Interpretationsspielraum und Leistungserbringer- und Kostenträgerverbände sind sich über die konkrete Anwendung von TARDOC nicht einig, entscheidet die Interpretationskommission.

Diese Interpretations-Entscheide und Anträge von Fachgesellschaften fliessen über die FMH-internen Gremien, das Steuerungsorgan Cockpit und die FMH-Expertengruppe jährlich in eine neue TARDOC-Tarifstruktur ein.

Bereiche im Überblick

Aktuelles

  • 25.04.2024

    Nicht-Genehmigung von TARDOC gefährdet die Patientenversorgung

    Die Delegiertenversammlung der FMH bekräftigt ihren Entscheid, am Genehmigungsantrag festzuhalten und die schnellstmögliche Einführung von TARDOC zu fordern. Nur mit der neuen Tarifstruktur TARDOC kan...

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  • 27.03.2024

    Die Genehmigung von TARDOC ist notwendig

    Schweizerische Ärztezeitung Nr. 13-14, 2024

    Die FMH und curafutura haben im Dezember 2023 erneut ein Genehmigungsgesuch für den TARDOC eingereicht. Sämtliche Forderungen des Bundesrates sind umgesetzt. Derzeit gibt es keine andere Tarifstruktur...

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  • 31.10.2023

    TARDOC ist bereit zur Einführung ohne Mehrkosten

    Die Delegiertenversammlung der FMH stimmt der neuen Version von TARDOC sowie dem angepassten Konzept zur kostenneutralen Überführung zu. Die neue Tarifstruktur TARDOC soll somit in dieser Version geme...

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