Die Tarifpartner haben die Anwendung von TARDOC vertraglich geregelt. Gesamtschweizerisch einheitliche Vorgaben sind im Grundvertrag geregelt, während Regelungen auf kantonaler Ebene in den Anschlussverträgen reglementiert sind. Beiden Verträgen müssen Ärztinnen und Ärzte beitreten, wenn sie über TARDOC abrechnen möchten.
Gibt es Interpretationsspielraum und Leistungserbringer- und Kostenträgerverbände sind sich über die konkrete Anwendung von TARDOC nicht einig, entscheidet die Interpretationskommission.
Diese Interpretations-Entscheide und Anträge von Fachgesellschaften fliessen über die FMH-internen Gremien, das Steuerungsorgan Cockpit und die FMH-Expertengruppe jährlich in eine neue TARDOC-Tarifstruktur ein.
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