Um Leistungen gewisser Sparten abrechnen zu können, muss für diese eine Spartenanerkennung vorliegen. Die Details dazu können im Spartenkonzept nachgeschlagen werden.
Unabhängig davon, ob Sie im TARMED über eine Spartenanerkennung verfügen oder nicht, benötigen Sie für den TARDOC eine neue Anerkennung, wenn Sie Leistungen in einer Anerkennungssparte abrechnen.
Diese Beantragung werden Sie ab August 2024 vornehmen können. Weitere Informationen folgen.
Folgende Excel-Liste gibt für jede Tarifposition Auskunft darüber, ob eine Sparte anerkannt werden muss: LINK
Bitte beachten Sie, dass die neu geschaffene Sparte «Chronic Care» für die Leistungen des Kapitels AK – Chronic Care Management ebenfalls zu den so genannten «Anerkennungssparten» gehört.
Die Details zur Spartenanerkennung respektive Spartenpflege in der entsprechenden Datenbank LegiData finden sich im Spartenkonzept.
Bei Fragen dazu stehen die FMH oder direkt die OAAT AG zur Verfügung.
Letzte Aktualisierung am
30.04.2024
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