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Grundverträge

Grundverträge

Ziel des Grundvertrages ist die Anwendung der gesamtschweizerisch vereinbarten ärztlichen ambulanten Einzelleistungstarifstruktur und die einheitliche Abwicklung der Rechnungsstellung und Vergütung gemäss der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP).

Der zentrale Anhang des Grundvertrages bildet die Tarifstruktur.

Daneben wurde das Konzept zum nationalen Monitoring mit der Monitoring-Vereinbarung, das Dignitätskonzept und das Spartenkonzept sowie die Anwendungsregeln über die einheitliche Abrechnung zum integrierenden Bestandteil.

Damit nach TARDOC abgerechnet werden kann resp. die Leistungserbringer die Tarifstruktur anwenden können, ist ein Vertragsbeitritt notwendig. Ohne Vertragsbeitritt darf die Tarifstruktur TARDOC nicht angewendet werden.

Vertragsbeitritt

Für Leistungserbringer, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Grundvertrages bereits der FMH angehören oder dem alten Rahmenvertrag bereits beigetreten sind, gilt dieser Vertrag automatisch ab Inkrafttreten, wenn nicht nach Inkrafttreten ein schriftlicher Rücktritt erfolgt.

Der Vertrag sieht ebenfalls vor, dass Nichtverbandsmitglieder dem Vertrag beitreten können. Der Beitritt schliesst die volle Anerkennung des Vertrags sowie der weiteren Vereinbarungen und Regelungen ein. Nicht-Verbandsmitglieder entrichten eine Beitrittsgebühr und einen jährlichen Unkostenbeitrag.


Letzte Aktualisierung am 30.04.2024

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