Der zentrale Anhang des Grundvertrages bildet die Tarifstruktur.
Daneben wurde das Konzept zum nationalen Monitoring mit der Monitoring-Vereinbarung, das Dignitätskonzept und das Spartenkonzept sowie die Anwendungsregeln über die einheitliche Abrechnung zum integrierenden Bestandteil.
Damit nach TARDOC abgerechnet werden kann resp. die Leistungserbringer die Tarifstruktur anwenden können, ist ein Vertragsbeitritt notwendig. Ohne Vertragsbeitritt darf die Tarifstruktur TARDOC nicht angewendet werden.
Für Leistungserbringer, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Grundvertrages bereits der FMH angehören oder dem alten Rahmenvertrag bereits beigetreten sind, gilt dieser Vertrag automatisch ab Inkrafttreten, wenn nicht nach Inkrafttreten ein schriftlicher Rücktritt erfolgt.
Der Vertrag sieht ebenfalls vor, dass Nichtverbandsmitglieder dem Vertrag beitreten können. Der Beitritt schliesst die volle Anerkennung des Vertrags sowie der weiteren Vereinbarungen und Regelungen ein. Nicht-Verbandsmitglieder entrichten eine Beitrittsgebühr und einen jährlichen Unkostenbeitrag.
Die Verträge befinden sich derzeit in Verhandlungen mit der Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK).
Letzte Aktualisierung am
30.04.2024
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