Organisation
Kantonale Anschlussverträge

Kantonale Anschlussverträge

Die kantonalen Anschlussverträge sind Sache der kantonalen Ärztegesellschaften. Jeder kantonale Ärztegesellschaft führt dazu Verhandlungen mit den jeweiligen Einkaufsgemeinschaften.

Um über TARDOC zu Lasten der Obligatorischen Krankenversicherung (OKP) Leistungen abrechnen zu können, müssen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte dem kantonalen Anschlussvertrag TARDOC KVG beitreten. 

► Bitte wenden Sie sich diesbezüglich direkt an Ihre kantonale Ärztegesellschaft.


Letzte Aktualisierung am 30.04.2024

Das könnte Sie auch interessieren

Ambulante Versorgung und Tarife

FMH
Ambulante Versorgung und Tarife
Baslerstrasse 47
4600 Olten

Tel. 031 359 12 30
tarife.ambulant

Kontaktformular
Lageplan

Externe Informationsquellen

FMH

OAAT AG

SÄZ

© 2024, FMH Swiss Medical Association