Um über TARDOC zu Lasten der Obligatorischen Krankenversicherung (OKP) Leistungen abrechnen zu können, müssen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte dem kantonalen Anschlussvertrag TARDOC KVG beitreten.
► Bitte wenden Sie sich diesbezüglich direkt an Ihre kantonale Ärztegesellschaft.
Letzte Aktualisierung am
30.04.2024
FMH
Ambulante Versorgung und Tarife
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