Dignitäten

Die qualitativen Dignitäten definieren, welche Leistung von Ärztinnen und Ärzten welcher Fachrichtung (welchem Weiterbildungstitel) abgerechnet werden dürfen. Als Fachrichtung gelten die SIWF-anerkannten Weiterbildungstitel (Facharzttitel, Schwerpunkte, interdisziplinäre Schwer­­punk­te und Fähig­keits­ausweise).

Die Details zur Anwendung der qualitativen Dignitäten sind im Dignitäts­kon­zept geregelt.

Fehlt einer Ärztin oder einem Arzt der notwendige Weiterbildungstitel zur Abrechnung einer Tarifposition, kann er oder sie einen Besitzstand anmelden.

Praktische Ärztin / Praktischer Arzt

Der Skalierungsfaktor für Praktische Ärztinnen und Ärzte, der im TARMED noch bei 0.93 liegt, wird im TARDOC nicht mehr weitergeführt. 

Praktische Ärztinnen und Ärzte können alle Positionen mit Qualitativer Dignität 9999 «Alle Dignitäten» z.B. die Leistungen des Kapitels AA «Ärztliche allgemeine Grundleistungen» abrechnen. 

Zusätzlich stehen Ihnen Tarifpositionen mit der Qualitativen Dignität 9994 «Praktischer Arzt / Praktische Ärztin» für die Verrechnung ihrer Leistungen zur Verfügung. Es fallen darunter die Organuntersuchungen aus dem Kapitel AA.05 «Ärztliche Organuntersuchungen» sowie die JZ.00.0020 «Psychosoziale Beratung, pro 1 Min.». 

Es bleibt jedoch dabei, dass Praktische Ärztinnen und Ärzte nicht alle Leistungen in Rechnung stellen können. So kann zum Beispiel nicht im Hausarzt-Kapitel (Kapitel CA «Hausarztmedizin») abgerechnet werden. Dieses Kapitel ist Ärztinnen, Ärzten mit Facharzttiteln Allgemein Innere Medizin und Kinder- und Jugendmedizin vorbehalten.


Letzte Aktualisierung am 30.04.2024

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