Sparten und Dignitäten
Sparten allgemein

Sparten allgemein

Die Sparte bezeichnet den Ort der Leistungserbringung. Diese Information ist rele­vant, um für eine Leistung den korrekten Minuten-Kostensatz zu berechnen, der sich aus der für die Leistungserbringung notwendigen Infrastruktur, den Geräten sowie dem nichtärztlichen Personal zusammensetzt.

Unter den Tarifpartnern wurde festgelegt, in welchen Sparten zur Sicherung der Qualität (nach Art. 43, Abs. 2 lit. d KVG) gewisse Infrastrukturen in bestimmter Ausführung vorhanden sein müssen, damit die darin erbrachten Leistungen gemäss Tarif abgerechnet werden dürfen (Anerkennungssparten).

Im TARDOC gibt es drei Kategorien von Sparten:


Letzte Aktualisierung am 30.04.2024

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