Die Sparte bezeichnet den Ort der Leistungserbringung. Diese Information ist relevant, um für eine Leistung den korrekten Minuten-Kostensatz zu berechnen, der sich aus der für die Leistungserbringung notwendigen Infrastruktur, den Geräten sowie dem nichtärztlichen Personal zusammensetzt.
Unter den Tarifpartnern wurde festgelegt, in welchen Sparten zur Sicherung der Qualität (nach Art. 43, Abs. 2 lit. d KVG) gewisse Infrastrukturen in bestimmter Ausführung vorhanden sein müssen, damit die darin erbrachten Leistungen gemäss Tarif abgerechnet werden dürfen (Anerkennungssparten).
Im TARDOC gibt es drei Kategorien von Sparten:
Letzte Aktualisierung am
30.04.2024
FMH
Ambulante Versorgung und Tarife
Baslerstrasse 47
4600 Olten
Tel. 031 359 12 30
tarife.ambulant