Wissenswertes
Nationale Tariforganisation OAAT AG

Nationale Tariforganisation OAAT

Am 15. November 2022 wurde tarifpolitische Geschichte geschrieben – zumindest im Bereich der ambulanten Tarife ist mit der Gründung der gemeinsamen Tariforganisation OAAT AG ein wichtiger Meilenstein erreicht worden.

Der Durchbruch zur gesetzlich verlangten Gründung einer gemeinsamen Tariforganisation aller Tarifpartner ist nur gelungen, weil sich alle Tarifpartner (FMH, curafutura, santésuisse, H+ und MTK) gemeinsam mit der Vereinbarung «Doppelte Parität» dazu bekannt haben, die beiden Tarifprojekte TARDOC (Einzelleistungstarif) und «ambulante Pauschalen» grundsätzlich gegenseitig anzuerkennen. In der gemeinsamen Vereinbarung der Tarifpartner wurde auch festgehalten, dass die beiden Tarifprojekte bis zur Einreichung zur Genehmigung an den Bundesrat jeweils in den bisherigen Entwicklungsgesellschaften ats-tms AG (TARDOC Einzelleistungstarif) und sts SA (Ambulante Pauschalen), weiterentwickelt und mit gegenseitigem Einsichtsrecht (ohne direkte Mitwirkungsmöglichkeiten) finalisiert werden sollen.

Die Arbeiten betreffend der Koordination der beiden Tarifstrukturen TARDOC und ambulante Pauschalen innerhalb der OAAT AG konnten Mitte Oktober 2023 abgeschlossen werden. Es wurde dabei eine übergeordnete Vereinbarung verhandelt in der die Kernpunkte zur Koordination und Sicherstellung eines kohärenten Tarifsystem festgehalten sind. Die übergeordnete Vereinbarung wird nur Anwendung kommen, sofern beide Tarifstrukturen (TARDOC und ambulante Pauschalen) gleichzeitig durch den Bundesrat genehmigt werden und in Kraft treten. In der übergeordneten Vereinbarung wurde der jeweilige Anwendungsbereich der beiden Tarifstrukturen, der TARMED-Volumensplit für die Sicherstellung der Kostenneutralität, die gemeinsame Monitoringstelle und daraus abgeleitete übergeordnete Massnahmen zur Korrektur während der Kostenneutralitätsphase festgehalten. Dabei ist der Volumensplit des TARMED-Volumens für ein definiertes Referenzjahr entscheidend, weil diesbezüglich die jeweiligen zur Verfügung stehenden Volumen für den TARDOC und für die ambulanten Pauschalen definiert werden. Dieses zugeteilte Volumen muss dann in der Kostenneutralitätsphase eingehalten werden und für die Erfüllung dieser Vorgaben sind die jeweiligen separaten Kostenneutralitätskonzepte verantwortlich.

Die Kaufverträge für die Vermögenswerte der bisherigen Tariforganisationen ats-tms AG und sts AG konnten im November 2023 mit der OAAT AG unterzeichnet werden. Damit konnten die bisherigen Organisationen per Ende 2023 aufgelöst und liquidiert werden. Seit dem 1. Januar 2024 gibt es demnach nur noch die OAAT AG als nationale Tariforganisation, welche für sämtliche ambulante ärztliche Tarifwerke verantwortlich sein wird. Die OAAT AG wird auch die Weiterentwicklung, Pflege und Aktualisierung der ambulant ärztlichen Tarife wahrnehmen.


Letzte Aktualisierung am 30.04.2024

Ambulante Versorgung und Tarife

FMH
Ambulante Versorgung und Tarife
Baslerstrasse 47
4600 Olten

Tel. 031 359 12 30
tarife.ambulant

Kontaktformular
Lageplan

Externe Informationsquellen

FMH

OAAT AG

SÄZ

© 2024, FMH Swiss Medical Association